Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) hat entschieden: Die Anträge der Firmen „Gumtow Geflügel GmbH“ und „IRTOMA Geflügel GmbH“ auf Errichtung und Betrieb von zwei Hähnchenmastanlagen mit je 200.000 Plätzen in Gumtow werden abgelehnt.

Liebe BI-ler und Freunde,

über den außerordentlichen und Super-Erfolg (Pressemitteilung siehe unten) der BI Gumtow gegen Tierfabrik freuen wir uns sehr und wir gratulieren auf das Herzlichste zu diesem schönen Ergebnis. Das spornt sowohl unsere BI als auch unsere Könkendorfer Partner-BI an.

Eine HMA mit ca. 400.000 Tieren Besatz wird durch das LUGV abgelehnt, nicht genehmigungsfähig. Vorbei die schöne Zeit, in der solch große Ställe glatt durchgingen. Das ist in erster Linie den Bürgerinitiativen und Umweltverbänden zu verdanken, die unermüdlich Sturm gegen den Brandenburger Wildwuchs laufen. Wir machen im Prinzip die Arbeit für die Genehmigungsbehörden und zeigen durch emsige und mühevolle Kleinarbeit die Fehler in den Anträgen heraus und setzen unsere Interessen notfalls auf dem Klageweg durch, um das Gleichgewicht wieder herzustellen und gewahrt zu sehen.

Bitte helfen Sie uns auch weiterhin in der juristischen Auseinandersetzung gegen die HMA Gross Hasslow!

Vielen Dank!

Für die BI Wittstock Contra Industriehuhn
Philipp Wacker

Pressemitteilung

Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) hat entschieden: Die Anträge der Firmen „Gumtow Geflügel GmbH“ und „IRTOMA Geflügel GmbH“ auf Errichtung und Betrieb von zwei Hähnchenmastanlagen mit je 200.000 Plätzen in Gumtow werden abgelehnt.

Die Antragsteller können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids noch Widerspruch einlegen. Tun sie es nicht, ist die Anlage definitiv abgelehnt. Tun sie es, muss das LUGV seine Entscheidung noch einmal überprüfen. Bleibt es bei der Ablehnung, können die Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht klagen, ein Verfahren, das sich Jahre hinziehen kann.

Das Verfahren blickt bereits auf eine längere und handlungsreiche Geschichte zurück. Im April 2009 wurde in Gumtow-Heinzhof der Untergrund auf die Eignung für eine Hähnchenmast­anlage hin untersucht. Im Februar 2011 fand, noch ohne Gemeindevertretung und Öffentlichkeit, ein Scoping-Termin mit der Gemeindeverwaltung und Trägern öffentlicher Belange statt, im April 2012 wurden die Anträge auf Genehmigung gestellt. Ende November 2012 wurden die Pläne in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung vorgestellt. Anfang März wurden die Ge­nehmigungsunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt. Wenige Tage darauf gründete sich die Bürgerinitiative ‚Gumtow gegen Tierfabrik‘ mit dem Ziel, die Hähn­chen­mast­anlagen zu verhindern. Die Bürgerinitiative organisierte im April, nachdem die Unterlagen wegen eines Fehlers noch einmal ausgelegt werden mussten, eine von 150 Gästen besuchte Informationsveranstaltung, an der sich auch die Antragstellerseite beteiligte.

Im Juni 2013 versagte die Gemeindevertretung dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen. 1.600 Bürger unterzeichneten einen Brief an die Antragsteller, das Projekt zurückzuziehen. Gegen die Antragsunterlagen gingen im Sommer frist- und formgerecht Einwendungen von 298 Einwendern ein, davon 59 als Einzelschreiben. Diese waren so umfassend, dass im öffentlichen Erörterungsverfahren Anfang August 2013 mehr als 19 Stunden benötigt wurden, um sie zwischen Antragstellern, Einwendern und Fachbehördenvertretern abzuhandeln. Aufgrund der Einwendungen wurden sowohl die Antragsteller als auch die meisten Fachbehörden um die Berücksichtigung zusätzlicher Aspekte oder um die Überprüfung ihrer bisherigen Positionen gebeten. Aus fachlichen Gründen konnte ein Teil der ergänzenden Unterlagen der Antragsteller erst im Spätsommer 2014 fertiggestellt werden, teilweise wurden geforderte Ergänzungen auch nicht beigebracht, wodurch sich erklärt, dass die Entscheidung erst zweieinhalb Jahre nach Antragstellung getroffen wurde.

Einer der wesentlichen Ablehnungsgründe ist, dass das Vorhaben den Zielen und Grund­sät­zen der Raumordnung widerspricht. Das LUGV sieht die beantragten Vorhaben zudem nicht als landwirtschaftliche Betriebe, so dass keine Privilegierung im geschützten Außenbereich nachgewiesen werden konnte. Die Vorhaben beeinträchtigten außerdem öffentliche Belange. Sie wi­der­sprächen den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Gemeinde, beeinträchtigten die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert und verunstalteten das Landschaftsbild. Außerdem sei die Erschließung nicht gesichert.

Die Bürgerinitiative sieht damit ihre Einwendungen gegen die Vorhaben nachhaltig bestätigt. Dieser außerordentliche Erfolg hat, wie alle großen Erfolge, viele Mütter und Väter. Ganz wesentlich war, dass die Vorhaben, nachdem sie zunächst lange unter der Decke gehalten wurden, über die Behandlung in der Gemeindevertretung an die Öffentlichkeit kamen. Und dass sich eine Bürgerinitiative gründete, deren Mitglieder ihren beruflichen Sachverstand auf planerischem, landwirtschaftlichem, Naturschutz-, tiermedizinischem, ökonomischem und juristischem Gebiet einbrachten und arbeitsteilig für den konkreten Fall vertieften. Das war die Voraussetzung dafür, dass der Erörterungstermin eine nochmalige Durcharbeitung und damit Klärung verschiedenster Aspekte bewirkte. Wesentlich war, dass, nach verhaltenem Beginn, die Gemeindevertretung, der Bürgermeister und weite Teile der Bevölkerung entschieden gegen die Vorhaben standen. Und dass die Kreisverwaltung, die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg und das LUGV im Verfahren an ihren ablehnenden Stellungnahmen festhielten.

Die Bürgerinitiative Gumtow gegen Tierfabrik hofft, dass dieser Erfolg allen Bürgerinitiativen gegen Massentierhaltung Mut macht. Die Versuche solche tierverachtenden, umwelt- und gesundheitsgefährdenden Riesenanlagen in Brandenburg zu bauen, gehen an anderen Orten weiter. Die Mehrheit der Bevölkerung will solche Anlagen nicht und die Politik sollte wissen, dass der Widerstand weiter wachsen wird.

Wir fordern die Politik auf, solche Anlagen durch Gesetzesänderungen generell zu verbieten.

Gumtow, den 19.11.2014

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