Massentierhaltung definiert Prof. Bernhard Hörning nach dem novellierten Baurecht 2013. Massentierhaltung nach dieser Definition beginnt ab:
- 30.000 Masthühner
- 15.000 Mastputen
- 15.000 Legehennen
- 1.500 Mastschweine
- 560 Sauen
- 600 Rinder
Ab dieser Grenze handelt es sich nicht mehr um Landwirtschaft, sondern um Gewerbe. Daher entfällt das Landwirteprivileg, im Außenbereich bauen zu dürfen. Es sind strenge Umweltprüfungen und immissionsrechtliche Genehmigungen erforderlich, da der Gesetzgeber von einer besonderen Belastung durch solche Megamastanlagen ausgeht.
Viele Bundesländer verzichten auf eine zusätzliche Agrarförderung dieser Mastanlagen.
Für Masthähnchen liegt der Schwellenwert bei 30.000. In der Region Wittstock sind Anlagen geplant, die diesen Grenzwert um das 10fache überschreiten.
Wittstock/Alt Daber 480.000 Hühnermastplätze / Plukon Food Groop /Agrifirm
Schweinrich/Groß Haßlow 380.000 Hühnermastplätze / Rothkötter Gruppe /Fortwengel
Heiligengrabe/Jabel 450.000 Hühnermastplätze / Plukon Food Group / Stolle
Warum contra Industriehuhn?
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