Der Antragsteller für die Hähnchenmastanlage bei Groß Haßlow hat in einem Schreiben an die Genehmigungsbehörde angekündigt, den unterbrochenen Bau ab dem 23. Februar 2015 fortsetzen zu wollen. Damit will sich der Hähnchenmäster über die Gerichtsentscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 4. Juli 2014 und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. September 2014 hinwegsetzen.
Die beiden Gerichte hatten festgestellt, dass die Klage des Naturschutzbund Brandenburg (NABU) gegen die Verlängerung der Ursprungsgenehmigung aufschiebende Wirkung hat. Konkret bedeutet dies, dass die verlängerte Genehmigung nicht ausgenutzt werden und daher nicht gebaut werden darf.
Andrea Stelmecke sagt dazu: „Wir als BI Wittstock Contra Industriehuhn sind mehr als empört darüber, dass der Bauherr die richterlichen Entscheidungen ignorieren will. Aus unserer Sicht ist das angekündigter Rechtsbruch.“
Und Philipp Wacker ergänzt: „Wir erwarten vom Land Brandenburg, insbesondere von der Genehmigungsbehörde, dass der gerichtlich verhängte Baustopp durchgesetzt wird. Oder gilt das Gesetz nicht für alle?“
Warum contra Industriehuhn?
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