Potsdam. Die Hähnchenmastanlage Groß Haßlow bei Wittstock darf weiterhin nicht weitergebaut werden. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat einen Eilantrag des Hähnchenmästers, mit dem dieser den Weiterbau erreichen wollte, mit Beschluss vom 5. März 2015 abgelehnt. Dies teilt der Naturschutzbund Brandenburg (NABU) mit.
Zum Hintergrund: In Groß Haßlow war mit Bescheid vom 19.11.2012 eine Hähnchenmastanlage mit zunächst 380.000 Tierplätzen genehmigt worden. Die Firma, die die Hähnchenmast betreiben wollte, hatte aber nicht mit dem Bau begonnen, sondern nach Genehmigungserteilung diverse Änderungen beantragt. Da die Genehmigung auf ein Jahr befristet war, hatte die Firma dann bei der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), die Verlängerung der Genehmigung beantragt. Gegen diesen Verlängerungsantrag hat der NABU Brandenburg Klage erhoben. Auf ein gerichtliches Eilverfahren des NABU im letzten Jahr hat zunächst das Verwaltungsgericht Potsdam und danach das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg festgestellt, dass die Klage des NABU aufschiebende Wirkung hat. Dies bedeutet, dass an der Anlage nicht weitergebaut werden darf.
Der Hähnchenmäster wollte sich damit jedoch nicht abfinden und beantragte nun seinerseits beim Verwaltungsgericht Potsdam, den sog. Sofortvollzug der Genehmigung anzuordnen. Dies hätte es ihm wieder ermöglicht, an der Anlage weiterzubauen.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat diesen Antrag abgelehnt. In der Begründung heißt es, dass der Ausgang des beim Verwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens offen sei und deshalb der Hähnchenmäster die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers, dass eine Klage aufschiebende Wirkung hat, akzeptieren müsse.
Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam kann der Hähnchenmäster wiederum in die zweite Instanz vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gehen.
Der Landesvorsitzende des NABU Brandenburg, Friedhelm Schmitz-Jersch, ist erfreut über die Entscheidung: „Es ist richtig, dass die Genehmigungsfähigkeit dieser Anlage in einem ordentlichen Hauptsacheverfahren vor Gericht geklärt wird. Es wäre für alle Beteiligten unsinnig, wenn die Anlage jetzt gebaut wird und die Genehmigung dann in zwei bis drei Jahren wieder aufgehoben wird.“
Große Freude über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts herrscht bei der Bürgerinitiative. Deren Sprecherin Andrea Stelmecke sieht den Widerstand von BürgerInnen vor Ort und NABU auf einem guten Weg. „Wir wissen allerdings alle, dass die endgültige Entscheidung über die Anlage erst mit dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens fällt. Trotzdem ist das ein weiterer wichtiger Schritt.“
Mit Blick auf die bedauerliche Entscheidung des Landtagsausschusses zur Volksinitiative „Stoppt Massentierhaltung“ in dieser Woche, komme es umso mehr darauf an, gegen die weitere Genehmigung von Massentierhaltungsanlagen in Brandenburg vorzugehen. Wenn der Landtag nicht bereit sei regelnd einzugreifen, werde der NABU alle ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, so NABU-Landesvorsitzender Friedhelm Schmitz-Jersch.
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